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Falschparker melden

Wir schaffen wieder Platz

Parkplätze blockiert? Zufahrt zugeparkt? Privatgrundstück blockiert?

Wir kümmern uns professionell, rechtssicher und schnell um die Entfernung des Fahrzeugs.

Wir sind für Sie im Einsatz, wenn:

Schritt für Schritt

So läuft das Abschleppen ab

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Sie melden den Falschparker

Einfach und kostenlos über die ParkSmart-App: In nur wenigen Klicks ist der Falschparker gemeldet und auch die notwendige Dokumentation erledigt.

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Unser Abschleppteam rückt an

Sobald der Auftrag bei uns eingeht, rücken wir aus, um die Fläche so schnell wie möglich wieder frei zu machen.

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Abschleppen & Verwahrung
Wir bringen das Fahrzeug zur nächsten Verwahrstelle.
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Abwicklung der Kosten

Der Falschparker zahlt die Kosten bei Abholung des Fahrzeugs. Für Sie als Eigentümer / berechtigte Person fallen keine Kosten an.

Rechtliches – verständlich erklärt

Wer unbefugt auf Privatgrund parkt, begeht verbotene Eigenmacht nach §858 BGB. Als Besitzer der Fläche dürfen Sie in solchen Fällen von Ihrem Selbshilferecht nach § 859 Abs. 3 BGB Gebrauch machen und die Störung beseitigen lassen. Das gilt auch, wenn Sie die Parkfläche verwalten, mieten oder pachten.

Ihre Vorteile

Schnelle Reaktion

Dank mehrerer Standorte in der Region sofort vor Ort.

Rechtssichere Dokumentation

Einfach Bilder in der App hochladen, wir kümmern uns um den Rest.

Keine Kosten für Auftraggeber

Der Falschparker zahlt die Kosten.

Erfahrenes Team

Souverän auch bei komplizierten Situationen.

24/7 erreichbar

Wir kommen auch nachts. Weil Falschparker leider auch nicht schlafen.

Häufig gestellte Fragen

Wie sollte man sich verhalten, wenn die Einfahrt oder Garage zugeparkt ist?

In jedem Fall gilt: greifen Sie nicht selbst zu Gegenmaßnahmen (z. B. Blockieren, Wegschieben oder Beschädigen des Fahrzeugs). Sie dürfen das Fahrzeug jedoch abschleppen lassen, wenn es im privaten Verkehrsraum abgestellt wurde, also z.B. in Ihrer privaten Einfahrt, auf ihrem privaten Stell- oder Tiefgaragenplatz parkt. In diesen Fällen handelt es sich um eine Störung Ihres Besitzes, die Sie beseitigen lassen dürfen. Die Kosten für das Abschleppen muss der Halter des falschgeparkten Fahrzeugs tragen.

Steht der Falschparker im öffentlichen Verkehrsraum, z.B. auf dem Gehweg oder der Straße, sind Polizei und Ordnungsamt zuständig. Die Behörden ermitteln den Halter und fordern ihn zum Weiterfahren auf. Zusätzlich können diese Bußgelder verhängen oder das Abschleppen des Fahrzeugs anordnen.

Nein. Auch wenn ein Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem Grundstück oder Stellplatz steht, dürfen Sie es nicht durch eigenes Zuparken blockieren. Wer ein anderes Auto absichtlich so abstellt, dass der Fahrer nicht mehr wegfahren kann, riskiert unter Umständen eine Strafbarkeit wegen Nötigung (§ 240 StGB).

Auf öffentlichem Verkehrsraum ist das Zuparken ebenfalls verboten, da hier nur die hierfür vorgesehenen Maßnahmen (z. B. Bußgelder oder Abschleppen durch Behörden) zulässig sind.

Was ist stattdessen erlaubt?

Auf privaten Stellplätzen bzw. Privatgrundstücken dürfen Sie einen unberechtigt abgestellten Wagen durch einen professionellen Abschleppdienst entfernen lassen.

Die Kosten für das Abschleppen eines unberechtigt abgestellten Fahrzeugs muss grundsätzlich der Falschparker selbst übernehmen.

Wenn ein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf einem Privatparkplatz oder Privatgrundstück steht, hat der Grundstücks- bzw. Stellplatzberechtigte das Recht, einen Abschleppdienst zu beauftragen. Die dabei entstehenden Kosten kann er anschließend vom Fahrzeughalter zurückfordern.

Dies umfasst in der Regel:

  • Abschleppkosten
  • Verwaltungs- und Standgebühren
  • ggf. Auslagen für die Halterermittlung

 

Für den Auftraggeber (Eigentümer/Mieter des Stellplatzes) entstehen daher in der Regel keine Kosten.

Sie können den Auftrag in der App jederzeit stornieren. Sollte es zu einer Leerfahrt kommen, werden die Kosten beim Falschparker nach erfolgreicher Fahrzeughalterermittlung geltend gemacht.

Jetzt Falschparker melden

Über den digitalen Meldedienst von PARKsmart – schnell, einfach und rechtssicher.